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Aktuelles aus dem Steuerrecht und verwandten Gebieten

Eine aus mehreren Ausbildungsabschnitten (z.B. Bachelor- und Masterstudium im gleichen Fach) bestehende einheitliche Erstausbildung liegt nur dann vor, wenn die einzelnen Ausbildungsabschnitte in einem engen sachlichen und zeitlichen  Zusammenhang zueinander stehen. Das stellte der Bundesfinanzhof mit seinem Urteil vom 12. Oktober 2023 (III R 10/22) klar.

Der entgeltliche Erwerb eines Anteils an einer Erbengemeinschaft führt nicht zur anteiligen Anschaffung eines zum Gesamthandsvermögen der Erbengemeinschaft gehörenden Grundstücks. Demzufolge fällt hierauf keine Einkommensteuer an. Das entschied der Bundesfinanzhof (BFH) mit seinem Urteil vom 26. September 2023 (IX R 13/22).

Bei der Vermietung eines Objekts mit einer Wohnfläche von mehr als 250 qm können entstehende Verluste nicht ohne Weiteres mit anderen Einkünften des Steuerpflichtigen verrechnet werden. In diesen Fällen besteht eine Ausnahme von der typisierten Annahme der Einkünfteerzielungsabsicht bei einer auf Dauer angelegten Vermietungstätigkeit.

Wird ein zum Betriebsvermögen gehörendes, jedoch teilweise privat genutztes Kfz veräußert, erhöht der gesamte Unterschiedsbetrag zwischen Buchwert und Veräußerungserlös den Gewinn im Sinne der §§ 4 und 5 EStG. Dass die tatsächlich für das Fahrzeug in Anspruch genommene Absetzung für Abnutzung (AfA) infolge der Besteuerung der Nutzungsentnahme bei wirtschaftlicher Betrachtung teilweise neutralisiert wird, rechtfertigt weder eine anteilige Berücksichtigung des Veräußerungserlöses noch eine gewinnmindernde Korrektur des Veräußerungsgewinns in Höhe der auf die private Nutzung entfallenden AfA.

Wie der Bundesfinanzhof in seinem Urteil vom 03. Mai 2023 (IX R 12/22) entschied, muss sich die auch bei den Einkünften aus § 17 EStG erforderliche Gewinnerzielungsabsicht auf die gesamte Beteiligung des Steuerpflichtigen an der Kapitalgesellschaft beziehen. Eine auf den einzelnen veräußerten Geschäftsanteil bezogene Betrachtung ist nicht zulässig.